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  • 25.06.2025 · Fachbeitrag · Arzneimittel-Abrechnung

    Sichtbezug in der Apotheke: Betäubungsmittelgebühr ist nur einmal abrechenbar

    Übernimmt eine Apotheke aufgrund einer Vereinbarung mit dem verordnenden Arzt die Überlassung eines Substitutionsmittels an einen Patienten zum unmittelbaren Verbrauch (sogenannter Sichtbezug), kann die Gebühr nach § 7 Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) nur einmal bei der Einlösung des Rezepts und nicht bei jeder Abgabe zum unmittelbaren Verbrauch abgerechnet werden (Bayerisches Landessozialgericht [LSG], Urteil vom 11.03.2025, Az. L 5 KR 294/22).