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  • · Fachbeitrag · Apothekervergütung

    So lassen sich „Pseudo-Retaxationen“ bei privaten Krankenversicherungen vermeiden

    von RAin und Apothekerin Isabel Kuhlen, Vellmar, kanzlei-kuhlen.de

    | Dass bei der Abgabe von Arzneimitteln zulasten der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) viele Details zu berücksichtigen sind, um eine sogenannte Nullretaxation zu vermeiden, ist jedem Apotheker bewusst. Rabattverträge und Lieferfähigkeit müssen ebenso wie formelle Anforderungen an die Verordnung beachtet werden. Nicht weniger ärgerlich ist es aber für den Apotheker, wenn er bei einem privat Versicherten im Basistarif nicht die volle Vergütung für die von ihm abgegebenen Arzneimittel erhält. AH gibt Tipps, wie sich dieses Risiko verringern lässt. |

    Was bedeutet Basistarif?

    Die Einführung der Basistarife für Versicherte der privaten Krankenversicherungen (PKV) im Januar 2009 hat eine Versicherungsmöglichkeit für diejenigen geschaffen, die die üblichen Tarife ihrer PKV nicht mehr bezahlen, gleichzeitig aber auch nicht zu gesetzlichen Krankenkassen wechseln können. Versicherte, die vor dem 01.01.2009 in die PKV eingetreten sind, haben einen Anspruch auf einen Basistarif-Vertrag, wenn sie

    • mindestens 55 Jahre alt sind oder