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  • 23.10.2019 · Fachbeitrag · Apothekervergütung

    Rahmenvertrag nach § 129 Abs. 2 SGB V und sonstige Kostenträger

    | Eine Zeit lang herrschte in den Apotheken Unklarheit darüber, wie mit den sonstigen Kostenträgern bzgl. der Anwendbarkeit der Abgaberegelungen des neuen Rahmenvertrags zu verfahren sei. Nun hat der Deutsche Apothekerverband e. V. (DAV) erklärt, dass die Berufsgenossenschaften und die Bundespolizei den neuen Rahmenvertrag ebenfalls gegen sich gelten lassen. Auch steht schon fest, dass die Bundeswehr und die Postbeamtenkrankenkasse dies nicht tun. |