21.01.2026 · Fachbeitrag · Apothekervergütung
BSG-Urteil zu Rezepturarzneimitteln: Gefahr der Verjährung der Rückforderungsansprüche von Apotheken
Das Bundessozialgericht (BSG) hat am 13.11.2025 (Az. B 3 KR 4/24 R, siehe auch Seite 15) die Urteile der Vorinstanzen zugunsten der Apotheken im Streit um die Abrechnung von Rezepturanbrüchen bestätigt. Somit gilt weiterhin, dass gemäß § 5 Abs. 2 S. 2 Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) bei Stoffen der Einkaufspreis der üblichen Abpackung und bei Fertigarzneimitteln der Einkaufspreis der erforderlichen Packungsgröße maßgeblich ist. Apotheken sollten nun ihre Rückforderungsansprüche prüfen.
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