· Nachricht · Wettbewerbsrecht
Vorauswahl einer Apotheke durch eine Online-Plattform verstößt doch gegen § 11 ApoG
| Mit Urteil vom 28.05.2025 (siehe AH 10/2025, Seite 18 ) entschied das LG Frankfurt, dass die freie Apothekenwahl nicht dadurch eingeschränkt wird, dass Patienten auf einer Internet-Plattform zur Rezepteinlösung nur solche Apotheken angezeigt werden, die mit der Plattform kooperieren. Das OLG Frankfurt (Urteil vom 14.08.2025, Az. 6 W 108/25) warf einen genauen Blick auf die Gestaltung der Plattform sowie den konkreten Bestellvorgang und kam jetzt zu einem anderen Ergebnis. |
Erlaubt eine Plattform zum Vertrieb von Arzneimitteln (hier von medizinischem Cannabis) die Auswahl einer beliebigen Apotheke zur Rezepteinlösung, stelle dies trotzdem dann einen Verstoß gegen § 11 Abs. 1 Apothekengesetz (ApoG) dar, wenn die konkrete Ausgestaltung des Bestellprozesses die Nutzer dahin lenkt, eine Einlösung bei einer Kooperationsapotheke der Plattformbetreiberin vorzunehmen. Eine solche Lenkung sah das Gericht gegeben. Eine an dem Vertriebsmodell teilnehmende Apotheke hafte durch ihre Mitwirkung als Täterin.