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  • · Fachbeitrag · Wettbewerbsrecht

    Neuregelungen für Preisangaben und Rabatte durch die PAngV: Das sollten Apotheken beachten

    von Dr. jur. Bettina Mecking, Düsseldorf

    | Ab dem 28.05.2022 gilt in Deutschland die neu gefasste Preisangabenverordnung (PAngV). Auch die neue PAngV zielt darauf ab, die Preisgestaltung für den Verbraucher möglichst transparent zu machen und ein hohes Maß an Preisklarheit zu schaffen. Damit dies aber nicht zu Unklarheiten und Unsicherheiten für die Apotheken als Anwender führt, gibt AH einen Überblick über die wichtigsten geltenden Bestimmungen und Neuerungen. |

    Pflicht zur Angabe von Grundpreisen

    Wie schon in der bisherigen Fassung enthält die PAngV die Vorgabe, dass neben einem Gesamtpreis teilweise ein Grundpreis anzugeben ist. Ein solcher zusätzlicher Grundpreis ist grundsätzlich erforderlich bei Waren, die nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche einem Verbraucher angeboten werden. Dem Verbraucher soll so der Preisvergleich bei unterschiedlichen Packungsgrößen erleichtert werden. Zu diesem Zweck ist der Grundpreis neben dem Gesamtpreis

    • unmissverständlich,