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  • · Fachbeitrag · Wettbewerbsrecht

    Kostenlose Arzneimitteldatenbank ist keine unzulässige Werbung

    | Die für niedergelassene Ärzte kostenlose, rein durch Werbung finanzierte Arzneimitteldatenbank „ifap praxisCenter“ ist zulässig ( Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.8.2011, Az: I ZR 13/10, unter www.dejure.org ). |

     

    Der kostenlose Datenbankzugang sei keine unzulässige Werbeabgabe, die Unternehmen nicht anbieten und Ärzte nicht annehmen dürfen. Aus Sicht der Ärzte sei die Datenbank selbst kein Werbegeschenk und beeinflusse so auch nicht ihr Verordnungsverhalten. Die Werbung müsse allerdings - wie hier geschehen - deutlich gekennzeichnet sein. Zudem dürfe hinter der Werbung keine Programmfunktion liegen, die etwa zu einem Eintrag auf einem Rezept führen würde.

    Quelle: Ausgabe 11 / 2011 | Seite 1 | ID 29694450