Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 16.02.2017 · Fachbeitrag · Wettbewerbsrecht

    „Exklusiv in Ihrer Apotheke“: Werbung für Kosmetikprodukte kann irreführend sein

    Werbung für Kosmetikprodukte mit der Aussage „Exklusiv in Ihrer Apotheke“ ist irreführend, wenn die beworbene Ware über den sogenannten Graumarkt auch in die Sortimente von Internet- und Einzelhändlern sowie Drogerien gelangt (Landgericht [LG] Hamburg, Urteil vom 17.11.2016, Az. 327 O 90/16, Urteil unter www.dejure.org ).