16.02.2017 · Fachbeitrag · Wettbewerbsrecht
„Exklusiv in Ihrer Apotheke“: Werbung für Kosmetikprodukte kann irreführend sein
Werbung für Kosmetikprodukte mit der Aussage „Exklusiv in Ihrer Apotheke“ ist irreführend, wenn die beworbene Ware über den sogenannten Graumarkt auch in die Sortimente von Internet- und Einzelhändlern sowie Drogerien gelangt (Landgericht [LG] Hamburg, Urteil vom 17.11.2016, Az. 327 O 90/16, Urteil unter www.dejure.org ).
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