11.12.2015 · Fachbeitrag · Wettbewerbsrecht
Europäischer Gerichtshof entscheidet über Zukunft der deutschen Defekturvorschrift
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem wettbewerbsrechtlichen Verfahren Zweifel an der Vereinbarkeit der nationalen Regelung zur Zulassungsfreiheit von Defekturarzneimitteln und der entsprechenden Vorschrift der Richtlinie 2001/83/EG geäußert (BGH, Urteil vom 16.4.2015, Az. I ZR 130/13, Urteil unter www.dejure.org ). Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nun im Rahmen eines sogenannten Vorabentscheidungsverfahrens darüber zu befinden, ob die deutsche Regelung tatsächlich europarechtswidrig ist.
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