16.07.2015 · Fachbeitrag · Wettbewerbsrecht
Empfehlungen für OTC-Arzneimittel gegenüber Laien nur eingeschränkt zulässig
Prominente dürfen nur unter bestimmten Bedingungen in der Arzneimittelwerbung eingesetzt werden. Die zu beurteilende Werbung mit Ursula Karven ist unzulässig (Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 8.4.2015, Az. 6 U 66/13, Abruf-Nr. 144877 ).
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AH Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 20,50 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig