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  • 08.03.2016 · Fachbeitrag · Wettbewerbsrecht

    Bestätigt: Kuschelsocken sind unzulässige Zugabe bei der Abgabe von Rx-Arzneimitteln

    | Kuschelsocken oder Geschenkpapier zum Rezept sind unzulässig: Solche Gutscheine der Apotheken stellen aus Sicht des Verwaltungsgerichts (VG) Münster einen verbotenen Rx-Bonus dar. Dabei sei unerheblich, welchen Wert die Artikel hätten (VG Münster, Urteil vom 12.11.2015, Az. 5 K 954/14, Urteil unter www.dejure.org ). |