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  • 24.05.2013 · Fachbeitrag · Versicherungen

    Beginn des versicherten Weges mit Durchschreiten der Haustür

    | Der versicherte Weg zur Arbeit beginnt mit dem Durchschreiten der Haustür. Das hat das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg entschieden und sich damit der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts angeschlossen. Im Urteilsfall war ein Mann beim Verlassen seines Hauses mit seinem Fuß zwischen Türschwelle und Hausausgangstür hängen­geblieben und war dabei nach außen gestürzt. Für das LSG ist das ein versicherter Wegeunfall (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.9.2012, Az. L 2 U 3/12, Abruf-Nr. 130423 ). |