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  • 19.05.2020 · Fachbeitrag · Strafrecht

    Lieferung von Medikamenten in das Ausland kann Verstoß gegen Betäubungsmittelgesetz darstellen

    | Ein wegen bandenmäßiger unerlaubter Ausfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 19 Fällen und wegen unerlaubter Ausfuhr von Betäubungsmitteln in 7.129 Fällen verurteilter Apotheker legte Revision ein. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass zumindest der Tatvorsatz hinsichtlich der unerlaubten Ausfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vom Landgericht (LG) Landshut nicht nachgewiesen wurde, und verwies die Strafsache zur erneuten Verhandlung an eine andere Strafkammer des LG zurück (BGH, Urteil vom 17.12.2019, Az 1 StR 364/18, Abruf-Nr. 214534 ). |