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  • · Nachricht · Strafrecht

    Konkrete Fallgestaltungen in der Apotheke zum Antikorruptionsgesetz: Empfehlung eines Arztes

    | Viele Handlungen, die mittels § 299a und § 299b Strafgesetzbuch ins Visier des Strafrechts genommen werden, wurden auch davor schon als berufs- oder wettbewerbswidrig eingestuft. Apotheker und andere Heilberufler müssen jetzt aber noch vorsichtiger agieren, um keine (straf-)rechtlichen Risiken einzugehen. Zu den besonders zu beachtenden Gestaltungen in diesem Zusammenhang gehört die Empfehlung eines Arztes. |

     

    Die Empfehlung eines Arztes durch einen Apotheker wird strafrechtlich nur relevant, wenn die Empfehlung eine Gegenleistung für einen Vorteil ist. Das Versenden von Verschreibungen unmittelbar von einem Arzt an eine Apotheke ist verdächtig, wenn es für die Zuleitung keine zwingende medizinische Erklärung gibt.

    Quelle: ID 45354971