11.09.2025 · Fachbeitrag · Recht
LSG Berlin-Brandenburg: Bestätigung des Schiedsspruchs zum Arbeitspreis von Spezialrezepturen
| Mit Urteil vom 20.08.2025 (Az. L 16 KR 423/22 KL) hat das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg in erster Instanz entschieden, dass der zum 17.10.2022 von der Schiedsstelle für die Zubereitung von Spezialrezepturen festgesetzte, den Apotheken zu erstattende einheitliche Herstellungszuschlag in Höhe von 100 Euro (netto) rechtmäßig ist. |
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