18.12.2015 · Fachbeitrag · Recht
Keine Vermengung von ambulanter und stationärer Arzneimittelversorgung
Leistungen der Apotheke werden nicht ohne Weiteres Teil einer stationären Versorgung, wenn es erst durch gesundheitliche Komplikationen zu einer Weiterbehandlung des Patienten im Krankenhaus kommt (Bundessozialgericht, Urteil vom 27.11.2014, Az. B 3 KR 12/13, Abruf-Nr. 144391 ).
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