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  • · Fachbeitrag · Personal

    Anerkennung ausländischer Apothekerqualifikationen im Wandel: Gesetzliche Neuregelungen zum 01.11.2026

    von Apothekerin Dr. Constanze Schäfer MHA, Düsseldorf

    Mit dem Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen, das am 01.11.2026 in Kraft getreten ist, erfährt auch die Anerkennung ausländischer pharmazeutischer Abschlüsse eine grundlegende Neuausrichtung. Ziel ist es, die Verfahren für alle Heilberufe – also auch für Apotheker – mit ausländischem Abschluss effizienter, kompetenzorientierter und rechtssicherer zu gestalten. Die Approbation bleibt weiterhin Voraussetzung für die uneingeschränkte Berufsausübung, doch die Gleichwertigkeitsprüfung wird künftig weniger stark von der vollständigen Vorlage sämtlicher Ausbildungsunterlagen abhängig sein.

    Reform war dringend geboten

    Die amtliche Statistik des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) für das Jahr 2024 verdeutlicht die Dringlichkeit dieser Reform. Sowohl die Zahl der eingegangenen Anträge als auch die Zahl der abgeschlossenen Anerkennungsverfahren erreichten neue Höchststände. Besonders auffällig ist der starke Anstieg der Anträge von Apothekern aus Drittstaaten. Laut Zahlen des Statistischen Bundesamts wurden im Jahr 2024 insgesamt 102.900 Anerkennungsverfahren bearbeitet und über 89.800 entschieden, davon nur 4 Prozent negativ. Von Apothekern wurden 1.905 Anträge gestellt, 1.572 wurden beschieden, davon 1.563 positiv. Der deutliche Anstieg der Anträge durch Apotheker – um ganze 42 Prozent im Vergleich zum Vorjahr – zeigt die Dynamik der Fachkräftezuwanderung im pharmazeutischen Bereich. Die Zunahme der Antragsteller belegen auch die Zahlen der Bundesapothekerkammer: 2024 nahmen 1.261 Personen aus 67 Ländern an Fachsprachprüfungen teil, besonders häufig aus Syrien und Ägypten. Die Erfolgsquoten bleiben stabil hoch und die Prüfungszahlen steigen kontinuierlich.

     

    MERKE — Für Anerkennungsanträge, die bereits gestellt wurden, gelten die bisherigen rechtlichen Regelungen. Da die Umsetzung in den Ländern erfolgt, sollten sich Antragsteller bei Fragen an die jeweils zuständigen Stellen der Länder wenden.