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  • · Fachbeitrag · Mietrecht, Teil 2

    Mietvertrag über Apothekenräume: Mietzins, Betriebskosten, Sicherheitsleistung, Mieterwechsel

    von RA Dr. Valentin Saalfrank und Niklas Grunwald, Kanzlei Dr. Saalfrank, Köln

    | Im Handel erhältliche Formulare eignen sich nur bedingt als Grundlage für ein Apothekenraummietverhältnis, weil sie den apothekenspezifischen Aspekten i. d. R. nicht Rechnung tragen. Besser ist es, selbst einen Vertrag aufzusetzen. AH erläutert Ihnen anhand eines Mustervertrags, was Sie in diesem Zusammenhang wissen und beachten sollten. In diesem zweiten Teil des Beitrags geht es in erster Linie um den Mietzins und die Möglichkeit zur Untervermietung. |

    Mietzins

    Gemäß § 8 Apothekengesetz (ApoG) darf die Miete weder am Gewinn noch am Umsatz der Apotheke ausgerichtet sein. Stille Beteiligungen sind ebenfalls untersagt. Des Weiteren darf der Vertrag keine Leistungen vorsehen, die Rückschlüsse auf eine unzulässige Pacht nach § 9 ApoG zulassen könnten.

     

    • § 5 Mietzins

    Die Nettokaltmiete für den in § 1 beschriebenen Mietgegenstand beträgt monatlich ___ Euro. Sie erhöht sich ab dem ___ auf ___. Hinzu kommt die gesetzliche Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe. Sie beträgt derzeit 19 Prozent und beläuft sich mithin auf ___ Euro. Insgesamt ist damit eine Nettokaltmiete in Höhe von ___ Euro geschuldet. Die Miete ist monatlich im Voraus, spätestens am dritten Werktag des jeweiligen Monats, zur Zahlung fällig.

     

    Für den Fall, dass sich der monatlich vom Statistischen Bundesamt festgestellte „Verbraucherpreisindex für Deutschland“ im Vergleich zum Stand im Monat des Beginns des Mietverhältnisses auf der Basis 2010 = 100 künftig um mehr als zehn Punkte verändert, erhöht oder vermindert sich der Mietzins um 90 Prozent der prozentualen Veränderung. Der geänderte Mietzins gilt vom 1. des Monats, der dem Monat folgt, auch wenn dies dem anderen Vertragspartner erst später mitgeteilt wird. Nach dieser Anpassung wird die Vereinbarung jeweils erneut anwendbar bei einer weiteren Änderung um jeweils fünf Punkte.