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  • 26.04.2018 · Fachbeitrag · Heimversorgung

    Umfassende Ausweitung von Heimversorgungsverträgen ist genehmigungsbedürftig

    | Die Änderung von Heimversorgungsverträgen ist nur dann genehmigungspflichtig, wenn eine wesentliche Änderung eines bereits genehmigten Vertrags vorliegt, die dazu führt, dass sich die Genehmigungsfrage völlig neu stellt. Dazu muss die Änderung von solcher Qualität sein, dass sie bei wertender Betrachtung dem Abschluss eines neuen, anderen Vertrags gleichkommt (Verwaltungsgericht [VG] Gelsenkirchen, Urteil vom 31.05.2017, Az. 19 K 3144/13, Urteil unter www.dejure.org ). |