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  • · Nachricht · Gesetzliche Unfallversicherung

    Betrieblicher Grillabend: Toilettengang ist versicherter Weg

    | Stürzt eine alkoholisierte Arbeitnehmerin auf einem Grillabend bei einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung auf dem Weg zur Toilette und bricht sich das Bein, liegt ein Arbeitsunfall vor. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Vorgesetzte zum Unfallzeitpunkt den Grillabend noch nicht beendet hat, auch wenn keine Anwesenheitspflicht mehr besteht ( SG Dortmund, Urteil vom 01.02.2018, Az. S 18 U 211/15, Abruf-Nr. 199717 ). |

     

    Die Alkoholisierung schließe den Versicherungsschutz nicht aus. Denn die Arbeitnehmerin sei noch zu einer angemessenen Teilnahme am geselligen Beisammensein auf der betrieblichen Veranstaltung in der Lage gewesen.

    Quelle: ID 45246708