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  • 25.02.2016 · Fachbeitrag · Gesellschaftsrecht

    Bundesverfassungsgericht erlaubt Zusammenarbeit von Apotheker und Rechtsanwalt

    | Apotheker dürfen sich mit Rechtsanwälten zur gemeinschaftlichen Berufsausübung zusammenschließen. Das in § 59a Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) verankerte Verbot ist verfassungswidrig (Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss vom 12.1.2016, Az. 1 BvL 6/13, Abruf-Nr. 146453 ). |