26.05.2014 · Fachbeitrag · Familienrecht
Überteuertes Ehegatten-Arbeitsverhältnis ist anzuerkennen
Wird im Zuge eines steuerlich anzuerkennenden Ehegatten-Arbeitsverhältnisses ein überhöhter Arbeitslohn gezahlt, darf das Finanzamt den Betriebsausgabenabzug nicht einfach komplett verneinen. Es muss den angemessenen Teil der Lohnzahlung als Betriebsausgabe anerkennen (Finanzgericht [FG] Niedersachsen, Urteil vom 7.1.2014, Az. 9 K 135/12, Abruf-Nr. 141186 ). Das FG hielt im vorliegenden Fall einen Stundensatz von 10 Euro für eine Tätigkeit als Bürogehilfin für angemessen. Der Ehemann hatte das Doppelte gezahlt.
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