· Fachbeitrag · E-Rezept aktuell
ApoVWG: Übermittlung von Verschreibungen in der Heimversorgung
Seit dem 02.07.2026 dürfen Arztpraxen auf Grundlage von Artikel 2 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (ApoVWG) befristet bis zum 31.12.2028 E-Rezept-Token und andere benötigte Verordnungen über den Kommunikationsdienst KIM (Kommunikation im Medizinwesen) direkt an heimversorgende Apotheken übermitteln, sofern ein Heimversorgungsvertrag gemäß § 12a Abs. 4 i. V. m. Abs. 1 S. 1 Apothekengesetz (ApoG) zwischen der Apotheke und dem Pflegeheim besteht. Ab dem 01.01.2029 sollen dann endgültig alle Pflegeheime an den E-Rezept-Fachdienst angebunden sein.
(mitgeteilt von Apothekerin Anja Hapka, Essen)
Quelle: Ausgabe 10 / 2026 | Seite 1 | ID 50950131