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  • 19.01.2022 · Fachbeitrag · Datenschutzrecht

    Generelle Abfrage des Geburtsdatums bei Bestellung ist unzulässig

    Die Abfrage des Geburtsdatums der Kunden im Rahmen eines Bestellprozesses ist nur dann gesetzlich erlaubt, wenn eine altersspezifische Beratung erfolgen muss. Ansonsten widerspricht sie dem Grundsatz der Datensparsamkeit (Verwaltungsgericht [VG] Hannover, Urteil vom 09.11.2021, Az. 10 A 502/19, n. rkr.).