16.04.2015 · Fachbeitrag · Arzneimittelversorgung
Vorsicht beim Aufstellen von „Indikationstischen“
Es verstößt gegen das Selbstbedienungsverbot, wenn vor der Bedientheke ein Tisch mit Leerschachteln apothekenpflichtiger Arzneimittel aufgestellt wird, die der Apothekenkunde dort frei auswählen und an der Theke gegen ein Original-Präparat eintauschen kann (Landgericht [LG] Köln, Urteil vom 6.11.2014, Az. 31 O 135/14, Urteil unter www.dejure.org ).
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