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  • 21.06.2016 · Fachbeitrag · Arzneimittelversorgung

    Keine Erlaubnis für Rezeptsammelstelle bei guter Erreichbarkeit umliegender Apotheken

    Eine Erlaubnis zur Einrichtung einer Rezeptsammelstelle darf nur ausnahmsweise erteilt werden, um eine ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung von abgelegenen Orten zu gewährleisten. Das bestätigte das Verwaltungsgericht (VG) Köln (Urteil vom 16.2.2016, Az. 7 K 947/14, Urteil unter www.dejure.org ).