· Fachbeitrag · Arzneimittelversorgung
Änderung des Tierarzneimittelgesetzes
Zum 01.01.2026 ist das Gesetz zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) und des Apothekengesetzes (ApoG) in Kraft getreten.
Dadurch wurde ein neuer § 44a ins TAMG eingefügt, der den Versand verschreibungspflichtiger Tierarzneimittel regelt. Gemäß Abs. 2 dürfen Apotheken nun wieder verschreibungspflichtige veterinärmedizinische Produkte und verschreibungspflichtige Tierarzneimittel, die ausschließlich zur Anwendung bei Tieren zugelassen sind, die nicht der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, im Wege des Versands auf den Markt bringen, sofern ihnen eine behördliche Erlaubnis zum Versand vorliegt.
Quelle: Ausgabe 04 / 2026 | Seite 1 | ID 50767622