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  • 22.01.2013 · Fachbeitrag · Arzneimittelrecht

    Beschränkung der Arzneimittelkostenbeihilfe auf Festbeträge ist unzulässig

    | Einer Beschränkung der Beihilfeleistungen für Arzneimittel auf Festbeträge fehlt die Rechtsgrundlage im Beihilferecht des Bundes. Die Erstattung der Kosten für Arzneimittel hat sich vielmehr an dem tatsächlichen Apothekenverkaufspreis zu orientieren. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) mit drei Urteilen vom 8. November 2012 (Az. 5 C 2.12, 4.12 und 6.12, Abruf-Nr. 123879 ). |