23.10.2015 · Fachbeitrag · Arbeitsrecht
Arbeitgeber muss Raucherpausen nicht vergüten
Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, Raucherpausen zu vergüten. Eine betriebliche Übung entsteht nicht, wenn der Arbeitgeber die Raucherpausen über eine lange Zeit nicht zeitlich erfasst und keinen Lohn abgezogen hat ( Landesarbeitsgericht Nürnberg, Urteil vom 21.7.2015, Az. 7 Sa 131/15, Abruf- Nr. 179643 ).
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