21.11.2017 · Fachbeitrag · Arbeitsrecht
Apothekenerwerber muss bereits ausgeschiedenen Mitarbeiter nicht weiterbeschäftigen
| Ein Anspruch auf Wiedereinstellung nach Betriebsübergang einer Apotheke kann ehemaligen Mitarbeitern des Vorarbeitgebers generell nur zustehen, wenn sie Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) genossen haben (Bundesarbeitsgericht [BAG], Urteil vom 19.10.2017, Az. 8 AZR 845/15, Urteil unter www.dejure.org ). |