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  • 21.11.2017 · Fachbeitrag · Arbeitsrecht

    Apothekenerwerber muss bereits ausgeschiedenen Mitarbeiter nicht weiterbeschäftigen

    Ein Anspruch auf Wiedereinstellung nach Betriebsübergang einer Apotheke kann ehemaligen Mitarbeitern des Vorarbeitgebers generell nur zustehen, wenn sie Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) genossen haben (Bundesarbeitsgericht [BAG], Urteil vom 19.10.2017, Az. 8 AZR 845/15, Urteil unter www.dejure.org ).