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  • 12.11.2020 · Fachbeitrag · Apothekenrecht

    Vertretungsapotheker können auch freiberuflich tätig sein

    | Die Vertretungstätigkeit von Apothekern auf selbstständiger Basis ist grundsätzlich zulässig. Bei der Abgrenzung zwischen Anstellung und Selbstständigkeit sind die spezifischen Vorgaben des Apothekenrechts zu beachten (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen [LSG NRW], Urteil vom 10.06.2020, Az. L 8 BA 6/18, Abruf-Nr. 217811 ). |