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  • 12.11.2020 · Fachbeitrag · Apothekenrecht

    Vertretungsapotheker können auch freiberuflich tätig sein

    Die Vertretungstätigkeit von Apothekern auf selbstständiger Basis ist grundsätzlich zulässig. Bei der Abgrenzung zwischen Anstellung und Selbstständigkeit sind die spezifischen Vorgaben des Apothekenrechts zu beachten (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen [LSG NRW], Urteil vom 10.06.2020, Az. L 8 BA 6/18, Abruf-Nr. 217811 ).