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  • 22.10.2018 · Fachbeitrag · Apothekenrecht

    Unzuverlässigkeit führt zum Widerruf der Betriebserlaubnis

    | Ein von der Überwachungsbehörde ausgesprochener und für sofort vollziehbar erklärter Widerruf der Betriebserlaubnis war rechtens, da die Apothekenleiterin die für den Betrieb einer Apotheke erforderliche Zuverlässigkeit nicht mehr besitzt (Verwaltungsgericht [VG] Schleswig-Holstein, Beschluss vom 21.08.2018, Az. 7 B 103/18, Beschluss unter www.dejure.org ). |