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  • 10.03.2016 · Fachbeitrag · Apothekenrecht

    Musterverträge zur Arzneimittelbelieferung: Heime können jederzeit andere Apotheke wählen

    | Versorgungsverträge zwischen Apotheken und Heimen nach den Vorgaben des Apothekengesetzes (§ 12a ApoG) bezwecken allein die sichere Arzneimittelversorgung von Heimbewohnern. Apotheken sind nicht gegen die Kündigung eines solchen Mustervertrags geschützt und können im Kündigungsfall auch keinen entgangenen Gewinn beanspruchen (Oberlandesgericht [OLG] Celle, Urteil vom 11.11.2015, Az. 4 U 61/15, Urteil unter www.dejure.org ). |