18.07.2014 · Fachbeitrag · Apothekenrecht
Auch Apothekenfilialen müssen Notdienst leisten
Das Verwaltungsgericht (VG) Minden hat das Begehren eines Apothekers zurückgewiesen, die auf seine Apotheken entfallenden Notdienste ausschließlich von der Hauptapotheke wahrnehmen zu dürfen (VG Minden, Urteil vom 19.3.2014, Az. 7 K 2490/12, Abruf-Nr. 141613 ).
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AH Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 20,50 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig