· Fachbeitrag · Apothekennachfolge
Tod des Inhabers: Wie Apotheken den Ernstfall rechtlich absichern
von Ira Kröswang, Nachlassexpertin und Testamentsvollstreckerin, Schwäbisch Gmünd, kanzlei-kroeswang.de
Es ist ein Szenario, über das kaum jemand nachdenken möchte. Genau deshalb ist es so gefährlich: Was passiert mit einer Apotheke, wenn der Inhaber plötzlich stirbt? Fehlt eine klare Regelung, steht der Betrieb innerhalb kürzester Zeit still. Was das konkret bedeutet, zeigt ein Fall aus Baden-Württemberg.
Ausgangslage: Ein Fall, den niemand erleben möchte
Als die Inhaberin einer Apotheke in Schwäbisch Gmünd im vergangenen Jahr unerwartet starb, war die Nachfolge für ihre Apotheke nicht geregelt. Es fehlte eine verantwortliche Leitung und die Apotheke musste mehr als einen Monat lang schließen: Das Unternehmen verlor so viel Umsatz, dass der Nachlass einen massiven Schaden erlitt. Die Kundschaft stand vor verschlossenen Türen und der Verkaufswert sank. Als Nachlassexpertin übernahm ich die Nachlassverwaltung und lag, offen gestanden, manchmal nachts wach. Ich wollte die Wiedereröffnung des Betriebs beschleunigen. Alle Anträge waren gestellt, doch die Anforderungen mussten erst geprüft werden.
Was rechtlich sofort passiert
Stirbt ein Apothekeninhaber, müssen die Erben innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis des Erbfalls entscheiden: Schlagen sie das Erbe aktiv aus oder nicht?
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