· Apothekenentwicklung
Künstliche Intelligenz in der Apotheke – von den rechtlichen Anforderungen bis zum KI-Einsatzplan

Apotheken entdecken die künstliche Intelligenz (KI). Sie prüft Rezepte, gibt Hinweise zu Wechselwirkungen, plant Lagerbestände oder beantwortet Kundenfragen. Doch mit der Effizienz zieht auch rechtliche Komplexität ein. Wer haftet, wenn ein Chatbot eine falsche Empfehlung gibt? Darf eine KI Gesundheitsdaten verarbeiten? Und was sagt die KI-Verordnung zu einem selbstlernenden Beratungssystem im Gesundheitswesen? Dieser Beitrag zeigt die Chancen und Risiken beim Einsatz von KI in der Apotheke auf und gibt Apothekern einen Handlungsleitfaden an die Hand.
Die KI-Verordnung
Die europäische KI-Verordnung (KI-VO) ist am 01.08.2024 in Kraft getreten. Sie ist jedoch erst nach einer zweijährigen Übergangszeit, somit ab dem 02.08.2026, vollständig anwendbar. Sie ist allerdings nicht in einem Stück in Kraft getreten. Für die einzelnen Regelungsfelder gibt es unterschiedliche Umsetzungsfristen: Einige Verbote gelten beispielsweise seit dem 02.02.2025, die Regeln für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck hingegen erst seit dem 02.08.2025.
Die KI-Verordnung stuft Systeme nach Risikoklassen ein. KI-Anwendungen im Gesundheitswesen gelten regelmäßig sehr schnell als „hochriskant“ (Art. 6 ff. KI-VO) – mit weitreichenden Folgen. Das bedeutet u. a.:
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