Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Apothekenentwicklung

    Aktueller Stand der Modellprojekte zur Grippeimpfung in Apotheken

    von Dr. jur. Bettina Mecking, Düsseldorf

    | Am 01.03.2020 ist das „Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention“ (Masernschutzgesetz) in Kraft getreten. Im neuen § 132j Sozialgesetzbuch (SGB) V wird festgelegt, unter welchen Voraussetzungen Apotheker die Impfung durchführen dürfen. AH gibt einen Überblick. |

    Impfen in der Apotheke ‒ pro und kontra

    Zum Teil wird im Impfen in der Apotheke eine strategische Chance für die Zukunft gesehen, weil Arzneimittelversender diese Dienstleistungen nicht erbringen könnten. Die Impfung in der Apotheke müsse der Impfung in Arztpraxen im Hinblick auf den „Erstattungsumfang der GKV“ gleichgestellt werden. Der andere Teil scheut insbesondere Gedanken an Haftungsszenarien etwa bei Impfschäden.

     

    Der Tenor aufseiten der Ärzte ist überwiegend negativ. Ein Grund für diese Abneigung ist die Überschreitung der Grenzen zwischen den beiden Heilberufen. Außerdem müsse ‒ wenn es zu impfbedingten Nebenwirkungen komme ‒ ein Arzt in der Nähe sein, um die Gesundheit des Patienten zu schützen und im Ernstfall umgehend bestmögliche Hilfe zu gewährleisten. Darüber hinaus sei Impfen nicht nur das Setzen einer Nadel, sondern bestehe aus weiteren ärztlichen Leistungen wie der Impfanamnese, dem Ausschluss akuter Krankheiten und der aufklärenden Beratung des Impfpatienten durch den Arzt. Die Verschreibungspflicht ist entgegen anderslautender Äußerungen nicht als relevant für die Modellprojekte anzusehen, da die Impfstoffe direkt angewendet und nicht abgegeben werden.