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  • 29.11.2012 · IWW-Abrufnummer 123594

    Bundesverwaltungsgericht: Urteil vom 18.10.2012 – 3 C 25/11

    Das Verbot, apothekenpflichtige Arzneimittel im Wege der Selbstbedienung in den Verkehr zu bringen (§ 17 Abs. 3 ApBetrO; § 52 Abs. 1 Nr. 2 AMG), verletzt die Apotheker nicht in ihrer Berufsausübungsfreiheit. Das gilt auch nach Zulassung des Arzneimittel-Versandhandels durch das GKV-Modernisierungsgesetz vom 14. November 2003.


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    RechtsgebieteAMG, ApBetrO, GGVorschriften§ 43 Abs. 1 Satz 1, § 52 Abs 1. Nr. 2 AMG; § 17 Abs. 3, § 20 ApBetrO; Art. 3 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1 GG