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  • · Fachbeitrag · Versicherungen

    Wie wichtig ist die Praxisausfallversicherung für Apotheken?

    von Peter Grimm, PriAss Prisma Assekuranzmakler GmbH & Co. KG, Altrip

    | Die Schließung der Apotheke ist für jeden Apothekeninhaber ein Schreckensszenario. Darum besteht in nahezu jeder Apotheke eine Versicherungslösung, um die finanziellen Folgen einer Apothekenschließung auszulagern. Häufig werden in diesem Rahmen sogenannte Praxisausfall- oder Betriebskostenversicherungen abgeschlossen. Die Relevanz einer solchen Versicherung für die Apothekenabsicherung sollte aufgrund des „Leistungsauslösers“ aber immer individuell geprüft werden. |

     

    Leistungsvoraussetzungen einer Praxisausfallversicherung

    Eine Praxisausfallversicherung zahlt die vereinbarte Leistung grundsätzlich immer dann, wenn die versicherte Person ‒ meist der Apothekeninhaber ‒ aufgrund von Krankheit (oft auch Quarantäne) oder eines Unfalls vorübergehend nicht in der Lage ist, ihre Tätigkeit auszuüben und die Apotheke deshalb geschlossen werden muss. Die Leistungsvoraussetzung ist also neben dem vorübergehenden Ausfall der versicherten Person auch noch die Schließung der Apotheke.

     

    Jeder Apothekeninhaber wird aber mit allen Mitteln die Schließung seiner Apotheke verhindern. Größere Apotheken sind regelmäßig in der Lage, einen unerwarteten Ausfall des Apothekeninhabers durch eigene Mitarbeiter aufzufangen. Kleinere Apotheken ohne weitere Vollzeit-Approbierte werden meist eher einen Ersatzapotheker bezahlen, bevor die Apotheke geschlossen wird. Der Leistungsfall der Versicherung ‒ nämlich die Schließung der Apotheke ‒ wird also wahrscheinlich nicht eintreten.