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  • · Fachbeitrag · Versicherungen

    Vorsorge für Apotheker: Ist der Abschluss einer Pflege-Bahr-Versicherung sinnvoll?

    von Christiane Bentz, Finanzberaterin, Ihre persönliche Finanzberatung/Apotheken-Service, Bernau am Chiemsee

    | 2013 wurde der sogenannte Pflege-Bahr eingeführt. Hintergrund war, einen Anreiz für den Aufbau einer privaten Vorsorge im Bereich der Pflegeversicherung zu schaffen. Denn die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung liegen in allen Pflegestufen weit unter den tatsächlichen Kosten. |

     

    „Pflege-Bahr“ auf einen Blick

    • Anspruch auf die Förderung haben alle Personen ab 18 Jahren, die auch Mitglied in der gesetzlichen Pflegeversicherung sind
    • Staatliche Förderung beträgt 60 Euro per annum
    • Mindesteigenbeitrag monatlich 10 Euro
    • Wartezeit von maximal fünf Jahren
    • Keine Gesundheitsprüfung
    • Keine Beitragsbefreiung bei Pflegebedürftigkeit
    • Rentenhöhe mindestens 600 Euro pro Monat in Pflegestufe III - maximal aber der Betrag, der von der gesetzlichen Pflegeversicherung gezahlt wird
    • Keine Dynamik, um steigende Kosten auszugleichen

     

    Vorteile des Produkts

    Durch die nicht erforderliche Gesundheitsprüfung haben auch Menschen mit gesundheitlichen Problemen - es darf noch keine Pflegebedürftigkeit vorliegen - eine Chance, ihre Absicherung aufzustocken. Junge Menschen können sich aufgrund des Mindesteigenbeitrags und des frühen Eintrittsalters eine höhere Rente sichern und haben damit gewissermaßen eine „Vollkasko-Absicherung“.

     

    Versorgungslücke kann nicht geschlossen werden

    Auch wenn die Förderung die Motivation für die Bundesbürger sein sollte, einen Vertrag abzuschließen, macht die geringe Rentenhöhe der Pflege-Bahr-Versicherung nachdenklich. Denn die Versorgungslücke aufgrund der niedrigen gesetzlichen Leistungen liegt aktuell monatlich bei rund 1.500 Euro im ambulanten und rund 2.000 Euro im stationären Bereich. Ausgehend von rund 600 Euro durch „Pflege-Bahr“ bleibt die „Pflegelücke“ weiterhin bestehen.

     

    Hinweis | Um die Einstellung des Einzelnen „ich habe doch jetzt etwas getan, das ist ausreichend“ zu ändern, bedarf es noch einiger Aufklärung.

     

    FAZIT | „Pflege-Bahr“ kann nur als Ergänzung zur gesetzlichen und einer weiteren privaten Pflegezusatzversicherung gesehen werden. Bei fehlender privater Absicherung wird das eigene Vermögen (inklusive Immobilien) herangezogen und letztendlich werden auch die Kinder zur Kasse gebeten.

    Quelle: Ausgabe 10 / 2014 | Seite 20 | ID 42827241