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  • · Fachbeitrag · Versicherungen

    Private Risikoabsicherung: Krankentagegeld- und Vertreterkostenversicherung für Apotheker

    von Christiane Bentz, Finanzberaterin, NAV-Wirtschaftsdienst/Apothekenservice, Bernau a. Chiemsee

    | Je nach Lebensphase macht sich jeder einmal Gedanken, welche Form der privaten Vorsorge die richtige für einen selbst ist. Hier spielen persönliche Erwartungen, bisherige Erfahrungen, die Familiensituation und andere individuelle Gegebenheiten eine Rolle. Der „Apotheker Berater“ erläutert kurz die Krankentagegeld- und Vertreterkostenversicherungen für Apotheker. |

    Krankentagegeldversicherung

    Da die Apotheke von Ihrer „Schlüsselfunktion“ abhängt, ist ein Schutz gegen Ertragsausfall und zur Deckung der privaten Kosten sinnvoll, wenn Sie wegen einer (längeren) Erkrankung ausfallen. Denn in der Regel haben Sie als Selbstständiger weder ein Krankengeld vereinbart noch erhalten Sie eine gesetzliche Lohnfortzahlung und können so Ihre Arbeitskraft absichern. Bei der Krankentagegeldversicherung handelt es sich um eine Personenversicherung; der Versicherer kann - auch bei noch so häufigen Schadensfällen - nicht kündigen.

     

    Vor dem Abschluss einer Versicherung sollten Sie sich überlegen, wie lange Sie ohne Ihr Einkommen leben können. Je geringer die Karenzzeit bis zur Zahlung einer Versicherungsleistung ist, um so teurer werden die Versicherungsbeiträge. Grundsätzlich sind Versicherungen mit Leistungen ab dem vierten Tag des Verdienstausfalls möglich, diese können aber - je nach Bedarf - gestaffelt werden. Empfehlenswert ist eine Krankentagegeldversicherung in Höhe aller privaten Verpflichtungen inklusive laufender Kredite (die maximale Absicherung beträgt 75 Prozent des Jahresumsatzes).

     

    Vertreterkostenversicherung

    In den meisten Fällen einer längeren Arbeitsunfähigkeit in Folge Krankheit, Unfall, Seuchen, Epidemien oder Quarantäne wird es erforderlich sein, dass der Apothekeninhaber einen Vertreter einsetzt. Dieser sollte zumindest die laufenden Fixkosten der Apotheke erwirtschaften; wenig realistisch ist aber das zusätzliche Erarbeiten seiner eigenen Kosten.

     

    Wenn eine Vertretung nicht möglich ist, sollte die Vertreterkostenversicherung wenigstens in Höhe der Betriebskosten abgeschlossen werden. Alternativ wäre auch die zusätzliche Absicherung von entgangenem Gewinn möglich. Regelmäßig gilt eine feste Laufzeit - oft von nur einem Jahr - und die Versicherung kann von beiden Vertragsparteien ordentlich mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Bei einer wiederholten Zahlung aufgrund von Krankheit des Apothekers ist davon auszugehen, dass der Versicherer sein Kündigungsrecht in Anspruch nimmt. Oftmals findet man als weiteren Bestandteil der Police auch eine Betriebsunterbrechungsabsicherung, die unter anderem bei Brand, Einbruchdiebstahl und Vandalismus zahlt.

    Quelle: Ausgabe 08 / 2012 | Seite 20 | ID 29324690