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  • 01.05.2007 | Zweitwohnungsteuer

    Sind Studenten mit einem Hauptwohnsitz bei den Eltern befreit?

    Immer mehr Städte entdecken die Zweitwohnungsteuer für sich. Betroffen davon sind auch Studenten, die für ihre Wohnung bzw. ihr Zimmer am Studienort zahlen sollen. Das Verwaltungsgericht Weimar hat insofern aber ein studentenfreundliches Urteil gefällt: Studenten, die mit ihrem Hauptwohnsitz bei ihren Eltern gemeldet sind und in Weimar eine Nebenwohnung haben, müssen keine Zweitwohnungsteuer zahlen. Zur Begründung wurde Folgendes ausgeführt: Nach der Zweitwohnungsteuersatzung der Stadt Weimar ist Gegenstand der Besteuerung das Innehaben einer Zweitwohnung. Zudem muss die Zweitwohnung eine Wohnung sein, über die der Student neben seiner Hauptwohnung verfügen kann. Die Verfügungsbefugnis des Studenten muss sich also auf beide Wohnungen erstrecken. Dies ist bei der elterlichen Wohnung nicht gegeben (Urteil vom 27.9.2006, Az: 6 K 5509/04, Abruf-Nr: 070363).  

     

    Praxistipp: Weil es sich bei der Zweitwohnungsteuer um eine kommunale Steuer handelt, gibt es keine bundeseinheitlichen Regelungen für die Bemessungsgrundlage, den Steuersatz, eventuelle Befreiungsvorschriften und die Definition einer Wohnung. Entscheidend ist die jeweilige Satzung einer Stadt. Die Rechtslage ist insbesondere bei Studenten derzeit noch ungeklärt, Berufung gegen das Weimarer Urteil ist aber eingelegt. Speziell auf Studenten zugeschnittene Informationen finden Sie im Internet außerdem unter www.zweitwohnsitzsteuer.de.  

     

    Quelle: Ausgabe 05 / 2007 | Seite 2 | ID 109853