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  • · Fachbeitrag · Zahnsteinentfernung

    Zahnstein am Implantat bei Kassenpatienten entfernen ‒ nach BEMA oder GOZ abrechnen?

    | Wie kommt es zu den unterschiedlichen Aussagen bei der Abrechnung für das Entfernen von Zahnstein an Implantaten bei Kassenpatienten? Ist diese Leistung nach dem BEMA vorzunehmen, weil es eine Rechtsprechung dazu gibt? PI stellt Ihnen die Hintergründe vor und gibt Tipps zur Abrechnung. |

    Die Entfernung von Zahnstein im BEMA

    Die Leistungslegenden und Abrechnungsbestimmungen zur Zahnsteinentfernung im BEMA lauten:

     

    BEMA
    Leistungstext
    Punkte
    Betrag

    107 (Zst)

    Entfernen harter Zahnbeläge, je Sitzung

    16

    17,14 Euro

    107a (PBZst)

    Entfernen harter Zahnbeläge bei Versicherten, die einem Pflegegrad nach § 15 SGB XI zugeordnet sind oder Eingliederungshilfe nach § 53 SGB XII erhalten, je Sitzung

    16

    17,14 Euro

    Abrechnungsbestimmungen zu Nr. 107:

    Das Entfernen harter Zahnbeläge ist einmal pro Kalenderjahr abrechnungsfähig. Die Leistung nach Nr. 107 kann nicht abgerechnet werden, wenn in demselben Kalenderhalbjahr bereits eine Leistung nach Nr. 107a abgerechnet worden ist.

     

    Abrechnungsbestimmungen zu Nr. 107a:

    Die Leistung nach Nr. 107a ist einmal pro Kalenderhalbjahr abrechnungsfähig. Sie kann nicht abgerechnet werden, wenn in demselben Kalenderhalbjahr bereits eine Leistung nach Nr. 107 abgerechnet worden ist.