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  • 22.12.2009 | Umsatzsteuer

    Umsatzsteuer-IdNr.: Überprüfung im Internet möglich

    Die EU-Kommission bietet im Internet einen neuen Online-Dienst zur Überprüfung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern (Umsatzsteuer-IdNr.) an. Unter http://ec.europa.eu/taxation_customs/vies/lang.do?fromWhichPage=vieshome&selectedLanguage=DE können Umsatzsteuer-IdNr. auf ihre Gültigkeit überprüft werden.  

    Der Steuerpflichtige erhält hierüber eine Bescheinigung, die als Nachweis verwendet werden kann, dass auf Lieferungen an Unternehmen in anderen Mitgliedstaaten zu Recht keine Mehrwertsteuer erhoben wurde. Somit kann der Unternehmer belegen, dass er in gutem Glauben gehandelt hat.  

    Hinweis: Es ist jedoch zu beachten, dass die Gültigkeitsüberprüfung einer Umsatzsteuer-IdNr. und deren Zuordnung zu einer bestimmten steuerpflichtigen Person nur eines der Elemente bei der Nachweisführung hinsichtlich der Umsatzsteuerfreiheit ist.  

    Quelle: Ausgabe 01 / 2010 | Seite 2 | ID 132355