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  • 22.12.2009 | Steuererklärung

    Steuern und Sozialabgaben: Termine 2010

    Sozialversicherungsbeiträge und Steuern sind zu festen Terminen fällig. Clevere Steuerzahler begleichen ihre Steuern aber nicht, wenn sie eigentlich fällig sind (Steuertermin), sondern nutzen die gesetzlich gewährte dreitägige Zahlungsschonfrist. Fallen die Termine auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag, darf die Zahlung am nächsten Werktag erfolgen. Bei den Sozialversicherungsbeiträgen gibt es aber keinen Aufschub. Diese Beiträge müssen am drittletzten Bankarbeitstag - entscheidend ist der Sitz der Einzugsstelle - des laufenden Beschäftigungsmonats gemeldet und bezahlt sein.  

    Leserservice: Damit Sie Ihre Steuerzahlungstermine 2010 im Griff haben, haben wir diese zusammen mit den zulässigen Schonfristen für Sie zusammengefasst. Diesen Kalender finden Sie in „myIWW“ (www.iww.de) im „Online-Service“ unter „Arbeitshilfen“.  

    Quelle: Ausgabe 01 / 2010 | Seite 2 | ID 132357