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  • 30.07.2009 | Krankenversicherung

    Es gibt wieder „gesetzliches“ Krankengeld für Selbstständige

    Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versicherte hauptberuflich Selbstständige können ab dem 1. August 2009 wieder das „gesetzliche“ Krankengeld ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit beziehen. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag beschlossen (Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften, Abruf-Nr. 092103). Voraussetzung für den Anspruch ist, dass der Selbstständige den allgemeinen Beitragssatz zahlt.  

    Hinweis: Selbstständige hatten zum 1. Januar 2009 ihren Anspruch auf „gesetzliches“ Krankengeld verloren („Apotheker Berater“ Nr. 1/2009, S. 1 - KI; Nr. 3/2009, S. 1 - KI) und mussten sich durch eine private Zusatzpolice oder einen speziellen Wahltarif ihrer Krankenkasse absichern. Gerade für ältere Versicherte war dies oft teuer. Künftig sind deshalb auch Altersstaffelungen unzulässig, die zu altersabhängigen Prämienzahlungen in den Krankengeldwahltarifen führen. Bestehende Wahltarife enden mit Inkrafttreten der Neuregelung.  

    Quelle: Ausgabe 08 / 2009 | Seite 1 | ID 128789