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  • 01.04.2006 | Gesetzgebung

    Für 2007 ist Wegfall der Immobilien-Spekulationsfrist geplant

    Ein Steueränderungsgesetz soll dafür sorgen, dass die derzeitige Spekulationsfrist von zehn Jahren bei Immobilien gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz ab 2007 entfällt. Hier soll das selbst genutzte Eigenheim wie bisher nicht betroffen sein und eine Pauschalsteuer von 20 Prozent ist im Gespräch. Denkbar ist, dass die neuen Regeln entweder nur für ab 2007 erworbene Gebäude gelten oder dass nur ab 2007 entstehende Wertsteigerungen erfasst werden oder dass Immobilien ausgenommen werden, die Ende 2006 bereits außerhalb der Zehn-Jahres-Frist sind.  

    Die derzeitige Spekulationsfrist von zehn Jahren bleibt in jedem Fall bis Ende 2006 bestehen. Ist ohnehin ein Hausverkauf geplant und befindet sich das Objekt bereits zehn Jahre im Besitz, kann die Veräußerung bis Ende 2006 steuerfrei erfolgen. Bei selbst hergestellten Gebäuden ist das Anschaffungsdatum des unbebauten Grundstücks maßgebend. Liegt dieser Termin bereits mehr als zehn Jahre zurück, unterliegt auch das Gebäude unabhängig von der Fertigstellung nicht der Besteuerung. Für die Berechnung des Zeitraums ist grundsätzlich das Datum des Notarvertrags maßgebend. Wann der Besitz übergegangen ist, spielt keine Rolle.  

    Ist ein Hausverkauf geplant und ist die Zehn-Jahres-Frist bis zum 31. Dezember 2006 noch nicht abgelaufen, sollte der Verkauf nach 2007 verschoben werden. Denn die geplante Pauschalsteuer von 20 Prozent liegt in der Regel unter der persönlichen Progression.  

     

    Quelle: Ausgabe 04 / 2006 | Seite 1 | ID 85019