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  • 03.02.2010 | Gesetzesvorhaben

    Umsetzung steuerrechtlicher EU-Vorgaben

    Durch das „Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher EU-Vorgaben sowie weiterer steuerrechtlicher Regelungen“ sollen im Laufe des Jahres insbesondere aktuelle Urteile des Europäischen Gerichtshofs und EU-Richtlinien in nationales Recht umgesetzt werden:  

    Bei der Einkommensteuer soll die degressive Abschreibung auch auf Gebäude aus dem EU- und EWR-Raum angewendet werden können. Der Sonderausgabenabzug für Spenden und Mitgliedsbeiträge soll auf Einrichtungen, die in einem anderen Mitgliedstaat der EU ansässig und dort als gemeinnützig anerkannt sind, erweitert werden.  

    Die Umsatzsteuer-Steuerbefreiung für Umsätze der Deutschen Post AG soll ab dem 1. Juli 2010 an die Liberalisierung auf dem Postmarkt und die Vorgaben des Gemeinschaftsrechts angepasst werden. Befreit sind dann generell Universaldienste, die flächendeckend postalische Dienstleistungen einer bestimmten Qualität zu tragbaren Preisen anbieten und eine Grundversorgung der Bevölkerung sicherstellen. Bei innergemeinschaftlichen Warenlieferungen ist die monatliche Abgabe der Zusammenfassenden Meldungen (ZM) vorgesehen (bisher vierteljährlicher Meldezeitraum).  

    Weitere Änderungen betreffen die steuer- und sozialversicherungsfreie Überlassung von Mitarbeiterbeteiligungen (unschädliche Entgeltumwandlung), die Riester-Förderung (u.a. Zulagenberechtigung, „Wohn-Riester“ für selbstgenutzte Immobilien im EU-/EWR-Ausland, Wegzug von Berechtigten).  

    Quelle: Ausgabe 02 / 2010 | Seite 1 | ID 133331