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  • 01.01.2005 | Finanzierung

    Bundesgerichtshof: Vorfälligkeitsentschädigungen fallen oft zu hoch aus

    von Bank- und Wirtschaftsberater Michael Vetter, Dortmund

    Wenn ein Bauherr oder Immobilienkäufer mit Zustimmung der Bank einen Kredit vorzeitig tilgt, steht der Bank für die bis zum Ablauf der ursprünglich vereinbarten Laufzeit des Darlehens entgehenden Kreditzinsen grundsätzlich eine finanzielle Entschädigung zu (Vorfälligkeitsentschädigung). Die Entschädigung berechnet sich wie folgt: Zunächst wird ermittelt, was die Bank in der Restlaufzeit des Kreditvertrages an Zinsen erzielt hätte. Dem wird gegenübergestellt, welche Zinsen bzw. Renditen die Bank mit dem vorzeitig zurückgezahlten Geld etwa durch eine Anlage am Kapitalmarkt erzielen kann. Die Differenz ist die Vorfälligkeitsentschädigung.  

    BGH: Orientierung am Pfandbriefindex ist unzulässig

    Um diese Berechnungsmethode ging es nun in einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 30. November 2004 (Az: XI ZR 285/ 03). Zur Ermittlung der Rendite am Kapitalmarkt orientieren sich die Bankinstitute meist am Pfandbriefindex PEX, der die entsprechenden Renditen in unterschiedlichen Laufzeiten abbildet. Nach Argumentation der BGH-Richter stellt der PEX aber nicht nur die tatsächlich erzielten Renditen ausgegebener Pfandbriefe dar, sondern auch jene Renditen, welche die Bankinstitute bei ihren angebotenen Pfandbriefen gerne erzielen möchten. Daher sollten die Banken ihre Berechnungsmethode ändern und sich bei der Ermittlung der Renditen an der Kapitalmarktstatistik der Deutschen Bundesbank orientieren. Offenbar versprechen sich die BGH-Richter von diesem Vergleichsmaßstab eine realistischere Zinsübersicht.  

    Fazit

    Geldexperten gehen nun davon aus, dass viele Vorfälligkeitsentschädigungen neu berechnet werden muss. Betroffene Kreditnehmer sollten sich kurzfristig bei einem versierten Berater oder bei einer Verbraucherberatung nach der weiteren Vorgehensweise erkundigen. Dabei sollte auch eine mögliche Verjährung eventueller Erstattungsansprüche geprüft werden. Praxis-Tipp: Bitten Sie Ihre Bank, zu prüfen, ob eine Berechnung nach der so genannten „Aktiv-Aktiv-Methode“ für Sie günstiger ist. Dabei legt die Bank das vorzeitig zurückgezahlte Geld nicht am Kapitalmarkt an, sondern stellt es einem Kunden als Kredit zur Verfügung. Da bei einer Kreditvergabe regelmäßig höhere Zinsen als am Kapitalmarkt erzielt werden können, verringert sich für Sie als Kreditnehmer die Zinsdifferenz zwischen Ihrem ursprünglichen Darlehenszins und dem Darlehenszins für den Neukredit der Bank mit der Folge einer Reduzierung Ihrer Vorfälligkeitsentschädigung.  

     

    Quelle: Ausgabe 01 / 2005 | Seite 13 | ID 84917