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  • 26.02.2008 | Erbschaftsteuerreform

    Lebensversicherungen rechtzeitig schenken

    Kapitallebensversicherungen sind beliebte Steuersparmodelle, Teile des Privatvermögens auf Freunde oder Verwandte zu übertragen. Denn die Policen werden bei der Steuerfestsetzung nicht mit dem Marktpreis, sondern nur zu zwei Dritteln des eingezahlten Kapitals bewertet. Da dieser Betrag in der Regel wesentlich unter dem aktuellen Rückkaufswert liegt, kann ein Teil steuerfrei verschenkt werden.  

    Praxistipp: Im Zuge der Erbschaftsteuerreform soll die günstige Bewertung der Lebensversicherung gekippt und der volle Rückkaufwert angesetzt werden. Je länger die Versicherung schon läuft, desto größer ist die Differenz zwischen Prämienzahlung und Rückkaufwert. Lebensversicherungen, auf die bereits beträchtliche Beiträge geleistet worden sind, sollten daher – wenn ohnehin eine vorzeitige Übertragung geplant ist – gegebenenfalls noch vor der Änderung des Bewertungs- und Erbschaftsteuergesetzes verschenkt werden.  

    Quelle: Ausgabe 03 / 2008 | Seite 1 | ID 117797